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Fit4Green Förder-Blog

Fit4Green Förder-Blog

Hier versorgen wir Sie laufend mit den Neuesten relevanten Förder-Updates:


Top aktuell: EAG-Investitionszuschüsseverordnung Strom 2023 wurde nun veröffentlicht

Nun ist es endlich so weit!
Die EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom 2023 inkl. der Fördercalls für 2023 wurde gestern Nachmittag veröffentlicht. Diese #Verordnung regelt die Durchführung und Abwicklung von #Investitionszuschüssen für folgende #Investitionen:

⚡Neuerrichtung und #Erweiterung von
#Photovoltaikanlagen und die damit verbundene Neuerrichtung von #Stromspeichern

⚡ Neuerrichtung und #Revitalisierung von #Wasserkraftanlagen

⚡ Neuerrichtung von #Windkraftanlagen

⚡ Neuerrichtung und Erweiterung von Anlagen
auf Basis von #Biomasse

Wichtige Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung (Auszug):
✅ Genehmigungen für Maßnahmen müssen vorliegen
✅ Antrag VOR Beginn der Arbeiten

Übersicht über die Fördercalls:
💰 Erster Fördercall von 23.3.-6.4.2023
💰 Zweiter Fördercall von 14.6.-28.6.2023
💰 Dritter Fördercall von 23.8.-6.9.2023 (nur Kategorie A und B)
💰 Vierter Call vo 9.10.-23.10.2023

Hier geht´s zur Verordnung!


Über 100 Förderungen zur Green Transition der Wirtschaft! 👍

Die ökologische #Transformation der Wirtschaft stellt eine große #Herausforderung dar, gilt es doch, markante #Investitionen in Richtung #Dekarbonisierung zu tätigen. Gleichzeitig sehen viele Unternehmen die Chance der #GreenTransition und setzen Forschungs- und #Entwicklungsaktivitäten für neue #Produkte, #Prozesse und #Verfahren.
 
Da es mittlerweile ein kaum überschaubare Fülle an #Förderungen für F&E und Investitionen im Themenfeld der #Ökologisierung in Österreich gibt, erstellt PÖCHHACKER Innovation Consulting GmbH im Auftrag der Sparte Industrie der WKO Oberösterreich laufend einen #Überblick über das verfügbare #Förderportfolio: Aktuell gibt es 102 relevante Förderungen, davon 28 im Bereich F&E und 70 für energie- und umweltrelevante Investitionen von Betrieben.

📖 Zum aktuellen Förderguide geht es hier:
https://lnkd.in/dRHaDT4p

#industrie #energie #wirtschaft #greendeal #ressourcen #consulting #innovation


NEUERUNGEN zum Energiekostenzuschuss der aws!

Mit Ende Februar ging die erste Phase der Antragstellungen für den aws #Energiekostenzuschuss für Österreichs #Unternehmen zu Ende.

Wie bereits angekündigt, hat sich die Regierung im Zuge des #AntiTeuerungspakets auf eine Ausweitung bzw. Weiterführung des Energiekostenzuschusses geeinigt.

Ende letzter Woche wurde seitens BMAW ein neuer Medienbericht veröffentlicht, der aktuelle Informationen bzw. Hintergrundinfos zum Energiekostenzuschuss I Q4 und Energiekostenzuschuss II umfasst.

Die wichtigsten Neuerungen kurz für Sie zusammengefasst:

Energiekostenzuschuss I Q4:
💡 Start Voranmeldungen von 29.03.2023 bis einschließlich 14.04.2023
💡 Antragsphase: 17.04.2023-16.06.2023
💡 Neue förderfähige #Energieträger sind #Wärme, #Kälte und #Dampf. Für sie gelten dieselben Beantragungsvoraussetzungen wie bei #Strom und #Erdgas.
Energiekostenzuschuss II:
💡 In der Stufe 1 und 2 entfällt das Kriterium der #Energieintensität (3 Prozent)
💡 Höhere Förderintensität der #Mehrkosten: Basisstufe: von 30 auf 60 Prozent, Stufe 2: von 30 auf 50 Prozent, Stufe 3: von 50 auf 65 Prozent und Stufe 4: von 70 auf 80 Prozent
💡 Neue fünfte Förderstufe: Förderintensität 40 Prozent
✅ Förderobergrenze: 100 Millionen
✅ Förderfähige Energiearten: Strom, Erdgas sowie direkt aus Strom oder Erdgas erzeugte Wärme/Kälte
✅ Erfordernis des #Betriebsverlustes oder einer Absenkung des #EBITDAs
✅ kein #Energieintensitätserfordernis
💡 Förderfähige Energiearten in der Basisstufe wurden wie folgt erweitert: #Heizöl, #Holzpellets und #Hackschnitzel
💡 Die Antragsstellung wird in 2 Zeiträumen erfolgen. Das erste Antragsfenster für den Zeitraum Jänner 2023 bis Juni 2023 ist für das Q3 2023 (August/September) vorgesehen. Das zweite Antragsfenster für den Zeitraum Juli bis Dezember ist für das Q1 2024 (Februar/März 2024) vorgesehen – je nach beihilferechtlichen Voraussetzungen
💡 Neue Fördervoraussetzungen: Um Förderungen der Stufen 3 bis 5 zu erhalten, müssen Unternehmen eine #Beschäftigungsgarantie abgeben. Bei dieser verpflichten sich die Fördernehmerinnen und Fördernehmer, bis 31. Dezember 2024 mindestens 90 % der am 1. Jänner 2023 vorhandenen #Vollzeitäquivalente zu erhalten.

Den vollständigen #Medienbericht finden Sie hier:
https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/EKZ2/20230223_Medieninfo_EKZ.pdf

(Wir möchten darauf hinweisen, dass es noch keine offizielle Richtlinie gibt und somit alle Angaben ohne Gewähr sind! Wir informieren Sie, sobald diese vom Ministerium veröffentlicht wurde!)
#förderupdate #energiekrise #energiekosten #zuschuss #förderung #greentransition


Neues zum Energiekostenzuschuss 2022, NEU ab 2023: Energiekostenzuschuss II

Die Bundesregierung hat sich im Zuge des Anti-Teuerungspakets auf eine Ausweitung bzw. Weiterführung des Energiekostenzuschusses geeinigt. Aufgeteilt in Energiekostenzuschuss I und Energiekostenzuschuss II haben wir die wichtigsten Infos für Sie zusammengefasst:
 
Energiekostenzuschuss I:
💡 Der ursprüngliche Förderzeitraum von Februar bis September 2022 wird nun bis Ende Dezember 2022 verlängert. Für dieses 4. Quartal 2022 wird eine eigene Antragsphase geöffnet.
💡 Stufe 1 erweitert die geförderten Energieformen um Dampf.
 
Energiekostenzuschuss II:
Die genaue Richtlinie wurde noch nicht veröffentlicht, allerdings gibt es erste Informationen zum geplanten Inhalt:
💡 Förderungszeitraum: 01.01.2023-31.12.2023
💡 5 statt bisher 4 Förderstufen
💡 In den ersten beiden Stufen entfällt die Nachweispflicht der Energieintensität. Diese Stufen werden mit einer Fördersumme von bis zu € 4 Millionen unterstützt
💡 Auch die Förderintensität wird erhöht: In Stufe 1 von 30 auf 60 %, in Stufe 2 von 30 auf 50 %
💡 Stufe 1 erweitert zudem die geförderten Energieformen: Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl
 
Weitere Infos zur Antragstellung, den Ausnahmen und einer ersten Zwischenbilanz zum aktuell laufenden Energiekostenzuschuss I finden Sie hier:
https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/EKZ2/20221222_Medieninfo_Energiekostenzuschuss_2.pdf
#energiekosten #energiekostenzuschuss #förderung #energiekrise #antiteuerungspaket

*Hinweis: Bis zum Vorliegen der Richtlinie können sich noch Änderungen ergeben.


Energiegemeinschaften – neue Förderungen seitens KLIEN und Land OÖ

Im Zuge der Umsetzung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) ist die Einrichtung von Energiegemeinschaften möglich, darunter versteht man den Zusammenschluss von mehreren Teilnehmern zur gemeinsamen Produktion und Verwertung von Energie (energiegemeinschaften.gv.at).

Seitens des KLIEN gibt es seit kurzem eine Förderung für die Planung und Konzeption von innovativen Energiegemeinschaften (max. 50 % der Beratungs- und Planungsleistungen, max. € 15.000). Auch das Land OÖ hat ein neues Förderinstrument eingerichtet und unterstützt die Vorbereitung von Erneuerbaren Energiegemeinschaften (EEG).

Nähere Infos:

KLIEN: https://www.klimafonds.gv.at/call/energiegemeinschaften-2022/

Land OÖ: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/253029.htm   


FFG-Ausschreibung: Green Photonics: 22.11.2022 – 30.3.2023

Im Rahmen der Ausschreibung wird ein Leitprojekt zum Thema „Photonische Technologien für eine ressourceneffiziente und nachhaltige Sachgüterproduktion“ gefördert. Zusätzlich sind zwei F&E-Dienstleistungen zur Potenzialanalyse photonischer Technologien zum Gelingen der Energiewende ausgeschrieben. Hierbei soll der breite Einsatz moderner Beleuchtungstechnologien evaluiert und das Potenzial weiterer photonischer Technologien untersucht werden. Insgesamt stehen für diese Ausschreibung Mittel i.H.v. € 3,5 Mio. zur Verfügung.

Nähere Infos sowie die Ausschreibungsunterlagen finden Sie unter:
https://www.ffg.at/produktionstechnologien/greenphotonics2022national


FFG-Ausschreibung: Mobilität 2022 – Klimaneutrale Städte und Digitalisierung: 4.11.2022 – 15.2.2023

Die Herbstausschreibung zum Thema Mobilität widmet sich den beiden Missionsfeldern „Städte: urbane Mobilität klimaneutral gestalten“ und „Digitalisierung: Infrastruktur, Mobilitäts- und Logistikdienste effizient und klimaverträglich betreiben“. Für die Ausschreibung stehen rund € 7 Mio. zur Verfügung. Gefördert werden kooperative F&E-Projekte, Sondierungen und F&E-Dienstleistungen. Nähere Infos sowie die Ausschreibungsunterlagen finden Sie unter: https://www.ffg.at/mobilitaet-call2022sd


ACHTUNG: aws-Registrierung für Energiekostenzuschuss startet am Mo, 7.11.2022

Die aws hat heute Nachmittag informiert, dass die Registrierung für den Energiekostenzuschuss im aws-Fördermanager am Montag, 7. November 2022 startet.

WICHTIG: Die Reihenfolge der Registrierungen ist ausschlaggebend, ob Sie einen Förderantrag stellen können – first come – first serve! Bitte gehen Sie gleich in der Früh auf die Website der aws (www.awsg.at) und nehmen Sie die Registrierung vor. Halten Sie wesentliche Unternehmensdaten (Firmennamen, Adresse, Ansprechpartner für Förderung, Firmenbuchnummer etc.) bereit.

Die Antragstellung ist voraussichtlich ab dem 22.11.2022 möglich. Um in weiterer Folge einen Antrag auf den Energiekostenzuschuss stellen zu können, ist eine Registrierung zwingend notwendig.

Bei Fragen zum Förderprozess und Unklarheiten bei der Registrierung helfen wir gerne weiter!

Nähere Infos zum aws Energiekostenzuschuss erhalten Sie hier in der Infobroschüre.


Biodiversitätsfonds – neues Förderprogramm! 

Ziel des neuen Förderprogramms mit einem Budget i.H.v. € 80 Mio. bis 2026 ist der Erhalt, die Verbesserung und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt. Im Rahmen der 1. Ausschreibung (12.10.2022 – 12.1.2023, Budget: € 25 Mio.) werden Umsetzungsprojekte zur Wiederherstellung prioritärer, geschädigter Ökosysteme sowie Projekte zum Schutz gefährdeter Arten und ihrer Lebensräume gefördert. Die Förderhöhe beträgt für Unternehmen (abhängig von ihrer Größe) zwischen 40 % und 60 %.

Nähere Infos: https://www.biodiversitätsfonds.at/


Anpassung bei der Förderung von “Raus aus Öl & Gas”

Seit 12.9.2022 gelten für die Förderungen aus dem „Raus aus Öl und Gas“-Programm neue Bestimmungen: es wurden die Fördersätze erhöht und neu ist auch eine Antragstellung von Mieter und Eigentümer von Mehrfamilienwohnhäusern.

Neuer Bonus “Raus aus Gas”

Bei Tausch eines gasbetriebenen Heizungssystems auf ein erneuerbares Heizungssystem (Wärmepumpe, Holzzentralheizung, Anschluss an Fernwärme).

  • Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus: 2.000 Euro
  • Mehrgeschossiger Wohnbau:

o    Anlagen < 50 kW: 2.000 Euro

o    Anlagen 50 kW – 100 kW: 3.200 Euro

o    Anlagen >100 kW: 4.000 Euro

o    Zentralisierung: 600 Euro/Wohneinheit

Ausweitung der Zielgruppe im Mehrgeschossigen Wohnbau:

Künftig können auch Mieter:innen und Eigentümer:innen einzelner Wohnungen im Mehrgeschossigen Wohnbau einen Förderungsantrag zum Einbringen. Bislang waren nur Gebäudeeigentümer:innen antragsberechtigt.

Anhebung der Zentralisierungspauschale im Mehrgeschossigen Wohnbau:

Erhöhung des Förderbetrags von 2.300 auf 3.000 Euro/Wohneinheit

Weiterführende Infos zum Förderantrag finden Sie unter  www.umweltfoerde


FUTURE MOBILITY – Forschungs-Call des Landes OÖ für Mobilitätssektor: 5.10.22 – 1.2.2023

Die Future Mobility Ausschreibung des Landes OÖ, die von der FFG abgewickelt wird, richtet sich an OÖ Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die kooperative F&E-Projekte in Themen wie Fahrzeugelektronik, Speichersysteme oder Leichtbau durchführen. Für die Ausschreibung stehen € 4 Mio. zur Verfügung.

Nähere Infos sowie die Ausschreibungsunterlagen finden Sie unter:
https://www.ffg.at/ooe2022-future_mobility


Erste Details zum Energiekostenzuschuss

Wie Sie vielleicht schon den Medien entnommen haben, wurde der Energiekostenzuschuss im heutigen Ministerrat behandelt und in der anschließenden Pressekonferenz erläutert. Dabei sind neben bereits bekannten Details auch einige Neuerungen bekannt geworden – beiliegend der Ministerratsvortrag sowie die Medieninformation des BMAW.

Die wichtigsten Punkte sind nachfolgend kurz zusammengefasst:

  • Budget: Erhöhung auf € 1,3 Mrd. (von geplanten € 450 Mio.)
  • Zielgruppe: Energieintensive, gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen
  • Fördersatz: 30 % der Preisdifferenz für erhöhte Energiekosten zwischen 2021 und 2022
  • Förderzeitraum: 1.2.2022 – 30.9.2022
  • Förderfähige Unternehmen:
    • Energieintensive Unternehmen mit einem Jahresumsatz > € 700.000 & Erfüllung des 3%-Energieintensitätskriteriums
    • Unternehmen mit einem Jahresumsatz < € 700.000 (Entfall des 3%-Energieintensitätskriteriums)
  • Voraussetzung: Verpflichtende Umsetzung von Energiesparmaßnahmen (Beleuchtung & Heizung im Außenbereich) bis 31.3.2023

NEU: Einteilung in 4 Stufen, die sich an der Förderhöhe orientieren; Treibstoffe sind nur in der ersten Stufe förderfähig.

  • Stufe 1: max. € 400.000 (Strom, Erdgas und Treibstoffe)
  • Stufe 2: max. € 2 Mio. (Strom und Erdgas) – nur bei Verdoppelung der Preise für Strom und Erdgas, dann Förderung von 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs
  • Stufe 3: max. € 25 Mio. (Strom und Erdgas) – zusätzlich Nachweis über Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten notwendig
  • Stufe 4: max. € 50 Mio. (Strom und Erdgas) – nur für besonders betroffene Sektoren und Teilsektoren (siehe Anhang) nur für besonders betroffene Sektoren und Teilsektoren (siehe Anhang) – incl. chemischer Industrie!

Weitere Vorgehensweise:

  • Abwicklung der Förderung durch aws
  • Detaillierte Richtlinien in Erarbeitung
  • Ab Ende Oktober 2022 bis Mitte November 2022 Registrierung mit Unternehmensstammdaten bei der aws möglich
  • Antragstellung: Pro Unternehmen nur ein Antrag, Antragstellung ab Mitte November 2022 möglich

Hier finden Sie zudem die aktuell wichtigsten Dokumente dazu:

Wir halten Sie informiert und stehen gerne zu Ihrer Unterstützung bereit, sobald die Richtlinien vorliegen.


Förderung von Stromspeicher-Anlagen – Neu seit September 2022

Gefördert wird die Errichtung von Stromspeicher-Anlagen bis zu einer nutzbaren Speicherkapazität von 50 kWh bei bestehenden Stromerzeugungsanlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie. Die Förderpauschale beträgt € 200 pro kWh nutzbarer Speicherkapazität – eine Kombination mit Landes- sowie Gemeindeförderungen ist möglich. Die Einreichung verläuft in einem 2-stufigen Verfahren: 1. Registrierung auf der KPC-Online-Plattform, 2. Nach Fertigstellung Einreichung des Förderantrags.
ACHTUNG: Die Bestellung der Stromspeicheranlage darf erst nach der Registrierung vorgenommen werden. Es können solange Registrierungen vorgenommen werden, wie Budgetmittel zur Verfügung stehen.

Nähere Infos:
https://www.klimafonds.gv.at/call/stromspeicher2022/
https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/speicher-private/navigator/strom/stromspeicher-anlagen-1.html


„Green Tech und Tech for Green” – Bilaterale Ausschreibung mit Deutschland: 16.9.2022-13.1.2023

Österreichische Organisationen und Konsortien können im Rahmen des deutschen Förderaufrufs „GreenTech Innovationswettbewerb – Digitale Technologien als Schlüssel für die ökologische Transformation der Wirtschaft“ F&E-Projekte in Kooperation mit deutschen Partnern einreichen – zur Initiierung neuer Partnerschaften kann die deutsche PT-Partnering Plattform genutzt werden.

Im Fokus steht die Entwicklung, Erprobung und Anwendung von Plattformen, Werkzeugen, Methoden, Geschäftsmodellen, Nutzungsmodellen oder Standards für die wirtschaftliche Erschließung und Integration digitaler Technologien für die Nachhaltigkeit. Die Mindestförderhöhe pro österreichischem Projekt beträgt € 100.000.

Nähere Infos:
https://www.ffg.at/techforgreen


OeMAG-Anschlussförderung des Landes OÖ für Kleinwasserkraftanlagen

Mit der Anschlussförderung des Landes OÖ soll ein zusätzlicher Anreiz zur kosteneffizienten Nutzung des vorhandenen Revitalisierungs- und Ausbaupotenzials von Wasserkraftanlagen bis zu zwei Megawatt Leistung geschaffen werden. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und beträgt bis zu 50 % der Bundesförderung (max. € 200.000).

Nähere Infos:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/183335.htm


KPC – Umweltförderung im Inland (UFI): Anhebung von Förderobergrenzen durch Inflationspaket

Im Rahmen des „Inflationspakets“ wurden im Juli 2022 in der Umweltförderung der maximale Förderbetrag pro eingesparter Tonne CO2, die Pauschalen für „Thermische Gebäudesanierung“ und „Neubau in Niedrigenergiebauweise“ sowie die Förderungsobergrenzen auf € 6 Mio. pro Projekt in einzelnen Förderungsbereichen (zB Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger, Geothermieanlagen) angehoben.

Nähere Infos:
https://www.umweltfoerderung.at/fileadmin/user_upload/pics/allgemein/News/ExpTag_2022/Vortrag_KC.pdf