Die EU-Energieeffizienz-Richtlinie (#EED III) wurde nunmehr final angenommen und nach letzten formalen Schritten, wird diese wichtige Richtlinie in den nächsten Wochen veröffentlicht und somit in Kraft treten.
💡 ❗ Wesentliche Inhalte Recast EED:
✅ Verankerung des Energy Efficiency First Prinzips
✅ Energieaudits und Energiemanagementsysteme
Die Kriterien für die Verpflichtung zu Energieaudits und Energiemanagementsysteme werden nicht mehr an Art und Größe des Unternehmens festgemacht, sondern an der Höhe ihres durchschnittlichen Energieverbrauchs (bezogen auf die vergangenen 3 Jahre), wobei alle Energieträger zusammengenommen werden.
👉 #Energiemanagementsysteme (EMS): Verbrauch > 85 TJ (entspricht 23,6 GWh)
👉 #Energieaudit: > 10 TJ (entspricht 2,8 GWh) und kein EMS
🎯 Zielsetzung: Senkung #Endenergieverbrauch um 11,7 % bis 2030 (Referenzszenario 2020)
👉 Jährliche #Energieeinsparziele für den Zeitraum 2020 – 2030:
2021 – 2023: 0,8 %/a; 2024 – 2025: 1,3 %/a; 2026 – 2028: 1,5 %/a, 2029 – 2030: 1,9 %/a
✅ Verpflichtung des öffentlichen Sektors:
👉 Jährliches Einsparziel von 1,9 % von Beginn an, allerdings die ersten vier Jahre nach In-Kraft-Treten nur indikativ
👉 Jährlich müssen mind. 3 % der Gesamtfläche aller Gebäude, die Eigentum öffentlicher Einrichtungen sind, energetisch saniert werden. Alternativ kann ein MS bei den öffentlichen Gebäuden eine jährliche Energieeinsparung erreichen, welche im Äquivalent der Einsparung durch die Sanierungsrate von 3 % entspricht.
👉 Verpflichtung zur Berücksichtigung der #Energieeffizienzanforderungen in der öffentlichen Beschaffung.
✅ Effiziente #Fernwärme und #Fernkälte
👉 Förderung von lokalen Fernwärme- und Fernkälteplänen
✅ Umsetzungsdauer: Ab In-Kraft-Treten bleiben den Mitgliedstaaten 2 Jahre Zeit für eine nationale Umsetzung der Inhalte der Novelle.
Wir halten Sie auf dem Laufenden und werden die Richtlinie veröffentlichen, sobald diese im Kraft getreten ist.
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