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Nachhaltigkeitsberichterstattung

Nachhaltigkeitsberichterstattung

Wir begleiten Sie in diesem herausfordernden und chancenreichen Prozess und stellen sicher, dass Ihr Nachhaltigkeitsbericht den gesetzlichen Anforderungen entspricht!

Eine transparente und umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung wird durch die EU-Richtlinie der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bzw. den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) für eine Vielzahl von Unternehmen verpflichtend:

  • Für große Unternehmen von öffentlichem Interesse ab 1.1.2024 (Berichtslegung 2025)
  • Für große Unternehmen ab 01.01.2025 (Berichtslegung 2026)
    • 250 Mitarbeitende, > € 25 Mio. Bilanzsummer (NEU), > € 50 Mio. Umsatz (NEU)

  • Für kapitalmarktorientierte KMU ab 01.01.2026 (Berichtslegung 2027)
  • Für Nicht-EU-Unternehmen mit Niederlassung/Tochter in EU ab 01.01.2028 (Berichtslegung 2029)
    • > € 150 Mio. Umsatz in der EU

 

Unsere Expertenkooperation von Fit4Green begleitet Sie je nach Wünschen und Anforderungen durch modular aufgebaute Leistungspakete bei den neuen gesetzlichen Offenlegungsplichten. Unsere Berater*innen unterstützen Sie bei der Prozessgestaltung und im Projektmanagement, der Wesentlichkeitsanalyse, der Datenerhebung von Kennzahlen und KPIs, der Identifikation und Erhebung der taxonomiefähigen und -konformen Aktivitäten sowie bei der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts.

Durch die optionale Integration weiterer Leistungsangebote bzw. Module (Wesentlichkeitsanalyse, Klimastrategie, EU-Taxonomie) sorgen wir für eine umfassende und sorgfältige Herangehensweise an die Bewältigung der Berichterstattungspflichten. So wird gewährleistet, dass die wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte des Unternehmens berücksichtigt, die Informationen den EU-Offenlegungspflichten entsprechen und realisierbare Ziele und Maßnahmen gesetzt werden. Dies stärkt die Nachhaltigkeitsaktivitäten Ihres Unternehmens und fördert die Transparenz und das Vertrauen bei Stakeholdern.

Informationsunterlage zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Schritte zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

  • Prozessbegleitung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Wir erarbeiten mit Ihnen eine optimale Prozessgestaltung, geben Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Anforderungen und zeigen Best Practice Beispiele von anderen Unternehmen auf. Der Unternehmenskontext sowie verfügbare unterstützende Daten werden gemeinsam besprochen, der Organisationsaufbau für das Projekt wird festgelegt (Projektgruppe, Verantwortlichkeiten, Ansprechpartner), die nächsten Prozessschritte werden definiert und die Meilensteine geplant.

  • Wesentlichkeitsanalyse

Die Wesentlichkeitsanalyse dient der Identifikation der zu berichtenden Themen im Nachhaltigkeitsbericht. Es wird eine „Long List“ relevanter ESG-Bereiche erstellt, eine konsolidierte Liste in Inside-Out & Outside-In Perspektiven erarbeitet und es werden relevante Stakeholder-Gruppen involviert (Definition, Befragung, Auswertung). Die Ergebnisse werden durch eine Wesentlichkeitsmatrix visualisiert.

Informationsunterlage zur Wesentlichkeitsanalyse

  • Datenerhebung (Kennzahlen, KPIs…)

Entsprechend der Wesentlichkeitsanalyse wird eine Klärung der Datenerfordernis und –verfügbarkeit (GAP-Analysis) vorgenommen. Das Fit4Green-Team wirkt je nach Erfordernis an der Datensammlung und -auswertung der umweltrelevanten KPIs und Kennzahlen mit und nimmt einen EU-Taxonomie-Check vor. Je nach Anforderungen und Kundenwunsch können Module des Leistungsangebots Klimastrategie, beispielsweise Potenzialabschätzung, Umsetzungsplan, Zieldefinition inkludiert werden, um potenzielle Reduktionsmaßnahmen zu beleuchten und die entsprechenden Ziele zu definieren.

  • EU-Taxonomie

Unternehmen, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, müssen laut EU-Taxonomieverordnung nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten in taxonomiekonformen KPIs (Umsatz, Capex, Opex) gemäß den sechs Umweltzielen der EU und technischen Bewertungskriterien offenzulegen.
Das Team von Fit4Green bietet Beratungsleistungen zur EU-Taxonomie in vier Schritten (Ermittlung, Bewertung, Prüfung & Anwendung) an, um taxonomiefähige und –konforme Wirtschaftsaktivitäten zu identifizieren und gemäß den Offenlegungspflichten darzustellen.

Informationsunterlage zur EU-Taxonomie

  • Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts

Die gesammelten Daten und Auswertungen werden für die Darstellung des Status Quo genutzt und in Kombination mit entsprechenden Zielen und Maßnahmen in den Nachhaltigkeitsbericht gemäß den CSRD bzw. ESRS-Anforderungen inkludiert. Das Team von Fit4Green unterstützt je nach Anforderung die redaktionelle Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts.

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